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Glockenberg 1; 96465 Neustadt b. Cbg. 09568/2851 sekretariat@glockenbergschule.de

 

Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen
 

 


Information der Öffentlichkeit über den Rundfunk

Ungünstige  Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, den  Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen.

Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen  Schulen sind bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen auf Landkreisebene sog. lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall  zuständig, die sich grundsätzlich aus dem fachlichen Leiter oder der  fachlichen Leiterin des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den  Volks- und Förderschulbereich sowie aus je einem Schulleiter oder einer  Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schularten zusammensetzt.  Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines  Regierungsbezirks trifft die Entscheidung eine sog. regionale  Koordinierungsgruppe Schulausfall an den Regierungen der einzelnen  Regierungsbezirke.

Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des  Landkreises oder der kreisfreien Stadt (bei regional begrenzten  ungünstigen Witterungsverhältnissen) bzw. für alle öffentlichen Schulen  des Regierungsbezirks oder der von der Regierung bestimmten Landkreise  (bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines  Regierungsbezirks). Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen  verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche  Entscheidungen getroffen werden.

Um die Entscheidung über einen  Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeit weiter geben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des  Staatsministerium für Unterricht und Kultus über die Entscheidung  informiert. Der Bayerische Rundfunk und der bayernweite Rundfunksender  Antenne Bayern stellen die Informationen jeweils auf ihrer Homepage zur  Verfügung. Zudem können bei Antenne Bayern unter der Telefonnummer  089/99 277 283 (Hörerservice), 0800 994 1000 (Studionummer) und 089/99  277-0 (Zentrale) und beim Bayerischen Rundfunk (B3 Hörerservice) unter  der Telefonnummer 01805/333 031 Auskünfte eingeholt werden.

Die  Schulen und die Schulaufsichtsbehörden sind über diese Regelungen  informiert. Den Schülern und Eltern wird empfohlen, von den  Informationsmöglichkeiten des Bayerischen Rundfunks, von Antenne Bayern  und der Lokalsender Gebrauch zu machen. Für Schüler, die die  Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht  hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene  Beschäftigung in der Schule zu gewährleisten; die Lehrkräfte haben  deshalb - wie an anderen Tagen - ihren Dienst anzutreten.

Auszug aus: Kultusministerium Bayern

© www.glockenbergschule.de; 2022

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